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DORMAGO

Verfügung des Kreises: Sozialhilfe-Anträge großzügig bearbeiten

23.03.2020 / 15:48 Uhr — RKN / bs

Rhein-Kreis Neuss. Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie andere Arten der Sozialhilfe sollen in der Corona-Krise „niederschwellig“ ermöglicht werden. Das geht aus einer sogenannten Rundverfügung des Rhein-Kreises Neuss hervor, die Dirk Brügge unterzeichnet hat. „Wir helfen damit den Menschen in unserer Heimat, damit sie neben den Ängsten um die Gesundheit nicht noch Ängste ums wirtschaftliche Überleben ausstehen müssen“, so der Kreisdirektor und Sozialdezernent.

Adressaten der Rundverfügung sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Sozialämter an Rhein und Erft und das Jobcenter. Das neue Verfahren zur Bearbeitung von Leistungsvoraussetzungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII gilt bis zum 19. April.

„Die Anträge oder deren Weiterbewilligungen sollen derzeit nicht abgelehnt oder versagt werden, wenn die entsprechenden Nachweise noch nicht vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Grundsicherungsleistungen formlos beantragt werden können“, schreibt Brügge an die zuständigen Behörden. Sicherzustellen sei, „dass die leistungsberechtigten Personen in der derzeitigen Situation aufgrund von ihnen nicht zu vertretenden Gründen höherer Gewalt auf keinen Fall Leistungsverschlechterungen oder -verzögerungen hinnehmen müssen“. Pressefotos